Nearshoring nach Albanien und Kosovo: Chancen und Grenzen für Webprojekte
Gleiche Zeitzone, kurze Flüge, niedrigere Preise: Was Nearshoring nach Albanien und Kosovo bringt und worauf Sie bei Vertrag, DSGVO und Rechnung achten.
Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz eine Website, einen Onlineshop oder eine App entwickeln lassen will, sucht längst nicht mehr nur im eigenen Land. Neben den bekannten Nearshoring-Zielen in Osteuropa rücken auch Albanien und Kosovo in den Blick. Die Argumente klingen zunächst überzeugend: dieselbe Zeitzone, kurze Flüge, niedrigere Preise. Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Beide Länder gehören nicht zur Europäischen Union, und das hat Folgen für Datenschutz, Vertrag und Rechnung. Ein nüchterner Blick auf Vorteile, Nachteile und die Fragen, die Sie vor einer Auftragsvergabe klären sollten.
Zeitzone, Anreise und Sprache
Der praktischste Vorteil ist die Uhrzeit. Albanien und Kosovo liegen in der Mitteleuropäischen Zeit und stellen wie Deutschland, Österreich und die Schweiz auf Sommerzeit um. Ein Abstimmungstermin um neun Uhr ist also für beide Seiten neun Uhr, und Rückfragen lassen sich am selben Arbeitstag klären. Auch die Anreise ist überschaubar: Ein Direktflug von München nach Tirana dauert nach den Angaben gängiger Flugportale rund eine Stunde und 45 Minuten, von Wien nach Prishtina etwa anderthalb Stunden, von Zürich nach Prishtina rund zwei und von Frankfurt nach Tirana gut zwei Stunden. Flugpläne ändern sich allerdings mit der Saison, und nicht jede Strecke wird täglich bedient. Bei der Sprache lohnt ein genauer Blick. Nach Angaben des Auswärtigen Amts ist Deutsch im Kosovo nach Englisch die am häufigsten gesprochene Fremdsprache, was auch mit der großen kosovarischen Diaspora in Deutschland und der Schweiz zusammenhängt. In der Softwareentwicklung ist Englisch ohnehin die übliche Arbeitssprache. Daraus folgt aber nicht, dass jedes Team fließend Deutsch spricht. Klären Sie früh, in welcher Sprache Angebote, Tickets und Dokumentation verfasst werden und ob Ihre Ansprechperson im Gespräch ebenso sicher formuliert wie in der E-Mail.
Niedrigere Preise, aber nicht ohne Zusatzaufwand
Die Preise für Webentwicklung liegen in Albanien und Kosovo in der Regel unter den Sätzen, die Agenturen im deutschsprachigen Raum verlangen. Seriöse Prozentangaben lassen sich dazu kaum machen, weil Leistungsumfang, Erfahrung und Qualität stark schwanken. Als Beispiel kann unsere eigene Preisliste dienen: Bei Hap Web-in, einem Studio mit Sitz in Tirana, beginnt eine One-Page-Website bei 450 Euro, eine Unternehmenswebsite bei 950 Euro, ein Onlineshop oder Buchungssystem bei 2.500 Euro und eine individuelle App bei 5.000 Euro; die Wartung kostet ab 39 Euro im Monat. Vergleichen sollten Sie trotzdem nicht nur den Angebotspreis, sondern die Gesamtkosten. Einige Posten kommen beim Nearshoring hinzu oder werden leicht unterschätzt:
- Abstimmung: Je weniger der Partner Ihr Geschäft kennt, desto mehr Zeit kosten Briefings, Rückfragen und Abnahmen auf Ihrer Seite. Diese Stunden stehen in keinem Angebot.
- Reisen: Ein persönliches Kick-off oder ein Workshop vor Ort ist dank kurzer Flüge gut machbar, kostet aber dennoch Zeit und Geld.
- Rechtliche Prüfung: Auftragsverarbeitung, Datentransfer und Vertragsgestaltung verlangen bei einem Anbieter außerhalb der EU mehr Sorgfalt, unter Umständen auch eine juristische Beratung.
- Marktkenntnis: Impressumspflicht, Cookie-Einwilligung oder Vorgaben zur Barrierefreiheit unterscheiden sich von Land zu Land. Der Partner muss sie für Ihren Markt kennen oder genau gebrieft werden.
- Kapazität: Kleine Studios bieten kurze Wege, aber Urlaub oder Krankheit einer einzelnen Person kann ein Projekt verzögern. Fragen Sie nach Vertretungsregeln.
- Rechtsdurchsetzung: Kommt es zum Streit, ist ein Verfahren gegen ein Unternehmen im Ausland aufwendiger als gegen den Dienstleister am eigenen Ort.
Datenschutz: Albanien und Kosovo sind Drittländer
Für Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten aus der EU arbeiten, ist dies der wichtigste Punkt. Albanien ist seit 2014 Beitrittskandidat und verhandelt mit der EU über den Beitritt. Kosovo hat im Dezember 2022 einen Mitgliedsantrag gestellt, ist aber bislang kein Beitrittskandidat. Mitglied ist keines der beiden Länder, im Sinne der DSGVO gelten sie daher als Drittländer. Einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, wie er etwa für die Schweiz oder das Vereinigte Königreich besteht, gibt es weder für Albanien noch für Kosovo. Beide Länder haben zwar Datenschutzgesetze, die sich an der DSGVO orientieren. Eine Übermittlung personenbezogener Daten dorthin braucht dennoch eigene Garantien, in der Praxis meist die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission. Nach Auffassung des Europäischen Datenschutzausschusses kann bereits der Fernzugriff eines Dienstleisters aus einem Drittland eine solche Übermittlung sein, auch wenn die Daten auf einem Server in Frankfurt liegen. Für die Praxis heißt das:
- AV-Vertrag: Verarbeitet der Partner personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, etwa Kundenkonten in einem Shop oder Anfragen aus einem Formular, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO Pflicht.
- Übermittlungsgrundlage: Für den Drittlandtransfer kommen in der Regel die EU-Standardvertragsklauseln hinzu, ergänzt um eine dokumentierte Einschätzung der Risiken.
- Hosting in der EU: Liegen Datenbank, Backups und E-Mail-Dienste bei einem Anbieter mit Rechenzentrum in der EU und laufen die Verträge auf Ihr Unternehmen, behalten Sie die Kontrolle über den Datenfluss.
- Zugriff begrenzen: Für die Entwicklung genügen meist Testdaten. Zugang zum Live-System sollte nur erhalten, wer ihn wirklich braucht, und nur so lange wie nötig.
- Unterauftragnehmer: Lassen Sie sich offenlegen, welche weiteren Dienste und Personen der Partner einsetzt.
- Schweiz: Für Schweizer Unternehmen gilt das revidierte Datenschutzgesetz. Welche Staaten dort als angemessen gelten, legt der Bundesrat fest; prüfen Sie den aktuellen Stand für Ihren Fall.
Vertrag und Rechnung
Neben dem Datenschutz gehören weitere Punkte schriftlich in den Vertrag: der genaue Leistungsumfang, Termine und Abnahme, das anwendbare Recht und der Gerichtsstand, bei Bedarf eine Vertraulichkeitsvereinbarung sowie die Nutzungsrechte an Code und Design. Achten Sie darauf, dass Domain, Hosting, App-Store-Konten und Code-Repository auf Ihr Unternehmen laufen und nicht auf den Dienstleister. Bei der Rechnung ist zu beachten, dass sie von einem Unternehmen außerhalb der EU kommt. Wie diese Leistung umsatzsteuerlich zu behandeln ist, hängt vom Einzelfall und vom Sitz Ihres Unternehmens ab; Deutschland, Österreich und die Schweiz haben dafür jeweils eigene Regeln. Klären Sie das vor dem ersten Auftrag mit Ihrer Steuerberatung und lassen Sie sich vom Anbieter vorab zeigen, wie seine Rechnungen aussehen. Praktisch ist eine Abrechnung in Euro, im Kosovo ist der Euro ohnehin das Zahlungsmittel.
Woran Sie einen seriösen Partner erkennen
- Referenzen, die Sie selbst prüfen können: Websites, die online sind, Apps im Store und nach Möglichkeit eine Ansprechperson bei einem früheren Kunden.
- Ein schriftliches Angebot mit Festpreis, klar beschriebenem Umfang, Zeitplan und Zahlungsplan statt einer vagen Stundenschätzung.
- Die Bereitschaft zu einem kleinen Testprojekt, etwa einer Landingpage oder einer abgegrenzten Funktion, bevor Sie ein großes Vorhaben vergeben.
- Transparenz während des Projekts: Zugang zum Repository und zu einer Testumgebung, nicht erst am Ende.
- Feste Ansprechpersonen, verbindliche Antwortzeiten und eine Sprache, in der Sie sich sicher verständigen.
- Die Bereitschaft, AV-Vertrag, Standardvertragsklauseln und auf Wunsch eine Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen.
- Ein Plan für die Zeit nach dem Launch: Wer kümmert sich um Updates, Sicherheit und kleine Änderungen, und zu welchen Konditionen?
Ob sich Nearshoring für Ihr Vorhaben lohnt, lässt sich am besten an einem konkreten Angebot prüfen. Beschreiben Sie uns Ihr Projekt, und Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung mit Festpreis, auf Wunsch zunächst für ein kleines Testprojekt.
Projekt anfragen