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Leistung 14

Barrierefreie Websites und Onlineshops, die alle Kunden nutzen können

Audit und Umsetzung barrierefreier Websites und Onlineshops nach WCAG 2.1 AA, damit alle sie nutzen können, auch per Tastatur oder Screenreader.

  • Gleiche Zeitzone wie DE, AT, CH

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Viele Menschen nutzen das Internet anders, als die meisten Websites gebaut sind: mit der Tastatur statt der Maus, mit einem Screenreader, mit starker Vergrößerung oder mit einer Sehschwäche, bei der kontrastarme Texte kaum lesbar sind. Funktioniert Ihre Website für sie nicht, können sie Ihr Angebot nicht lesen, kein Formular absenden und nicht bestellen. Hap Web-in prüft und überarbeitet Websites, Onlineshops und Webanwendungen nach WCAG 2.1 AA für Unternehmen in Deutschland, Österreich und ganz Europa und plant Barrierefreiheit bei neuen Projekten von Anfang an mit ein.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Beide setzen den European Accessibility Act um und erfassen unter anderem Onlineshops und weitere Dienstleistungen für Verbraucher. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Eine Rechtsberatung leisten wir nicht. Wir übernehmen die technische Arbeit: Prüfung Kriterium für Kriterium, Korrekturen in Code und Design, ein erneuter Test und ein Auditbericht, der genau dokumentiert, was geprüft und was geändert wurde.

Warum es sich lohnt

Eine Website, die mehr Menschen tatsächlich bedienen können, mit nachvollziehbarem Auditbericht, priorisiertem Maßnahmenplan und Umsetzung nach WCAG 2.1 AA.

01

Ein Audit mit klaren Prioritäten

Wir testen mit Tastatur, Screenreader und automatisierten Tools und gleichen jedes Ergebnis mit den Erfolgskriterien der WCAG 2.1 AA ab. Sie erhalten einen Bericht mit jedem Problem, der betroffenen Seite, den Auswirkungen für Nutzer und der Reihenfolge der Behebung.

02

Korrekturen im Code statt Overlay

Wir beheben Kontraste, Fokuszustände, Tastaturbedienung, Alt-Texte, Formulare und Fehlermeldungen, Überschriften, Landmarks und Screenreader-Labels direkt im Quellcode. Danach testen wir erneut, damit jede Korrektur im echten Einsatz funktioniert und nicht nur im automatischen Scan.

03

Einfacher für alle Kunden

Klare Kontraste, ein sichtbarer Fokus, verständliche Formulare und eine logische Überschriftenstruktur helfen allen Nutzern, auch auf dem Smartphone bei Sonnenlicht. Eine sauber strukturierte Seite ist zudem für Suchmaschinen leichter zu verstehen.

Häufige Fragen

Barrierefreiheit & WCAG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act in Deutschland um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es erfasst bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter Onlineshops. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen, ebenso reine B2B-Angebote. Ob das Gesetz auf Ihr Unternehmen zutrifft, klären Sie bitte mit Ihrer Rechtsberatung. Die technische Umsetzung nach WCAG 2.1 AA übernehmen wir.

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